Deshalb kommt Ihre Berichterstatterin nicht umhin, nach einer ersten allgemeinen Einschätzung den Richtlinienvorschlag der Kommission zu begrüßen und positiv zu bewerten, dessen Ziel es ist, die unge
rechte Wirkung, die sich aus den in den Mitgliedstaaten heute geltenden, sehr unterschiedlichen Entschädigungsniveaus ergeben kann, zu beschränken u
nd sicherzustellen, dass alle EU-Bürger und alle Personen, die sich rechtmäßig in der EU
...[+++] aufhalten, eine angemessene Entschädigung für die Schäden erhalten, die sie erlitten haben, wenn sie Opfer einer Straftat irgendwo in der EU geworden sind.