Was die Sanktionen anbelangt, so stellte der Vorsitz fest, dass die Beratungen auf der Grundlage neuer Vor
schläge fortgesetzt werden sollten, in denen vorgesehen ist, dass jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen trifft, um sicherzustellen, dass die terroristischen Straftaten mit Freiheitsstrafen -
und zwar mit einer Höchststrafe von nicht weniger als 15 Jahren oder der im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen Höchstfreiheitsstrafe - bedroht und die übrigen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten mit Strafen nich
t unter fü ...[+++]nf Jahren geahndet werden.