Dieses Thema ist wahrscheinlich dasjenige, das von den
Mitgliedstaaten am häufigsten als Hindernis für die Funktionsweise des Binnenmarkts genannt wurde, vor allem hinsichtlich der grenzübergreifenden Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten, in denen die Tätigkeit nicht reguliert und jenen, in denen sie reguliert ist (so kann z. B. ein freiberufli
ch tätiger Fotograf unter Umständen keine Unternehmensfeier in einem anderen Mitgliedstaat fotografieren, der die Tätigkeit Personen vorbehält, die über bestimmte berufliche Qualifikationen
...[+++] als Fotograf verfügen, es sei denn, der Fotograf kann nachweisen, dass er über mindestens zwei Jahre an Berufserfahrung in seinem Mitgliedstaat verfügt).