Um die Abgrenzung zwischen militärischen Operationen und Maßnahmen im Rahmen der humanitären Hilfe nicht zu verwischen, dürfen militärische Mittel
und Fähigkeiten nur unter sehr genau festgelegten Umständen und auch nur dan
n zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen herangezogen werden, wenn dies das „letzte Mittel“ ist, d. h. wenn die zivilen Mittel keine vergleichbare Alternative bieten und nur durch den Einsatz militärischer Mittel, die hinsichtlich Fähigkeiten und Verfügbarkeit einzigartigen Charakter haben, eine dringend b
enötigte h ...[+++]umanitäre Hilfeleistung erbracht werden kann.