3.4.1" . Flüge im humanitären Einsatz" bezeichnen Flüge, die ausschliesslich für humanitäre Zwecke durchgeführt werden, d.h. Flüge, mit denen während eines Notst
ands und/oder einer Katastrophe oder danach Helfer und Hilfsgüter wie Nahrungsmittel, Bekleidung, Zelte, medizinische
oder sonstige Güter befördert und/
oder Personen aus einem Gebiet, in dem ihr Leben
oder ihre Gesundheit durch den Notstand
oder die Katastrophe gefährdet s
...[+++]ind, in ein sicheres Gebiet in demselben Staat oder einem aufnahmewilligen anderen Staat evakuiert werden.