Diese Personengruppe unterliegt bei der Einreise und der Ausreise einer „Mindestkontrolle“, die in einer Überprüfung der Reisedokumente zur Feststellung der Identität des Inhabers besteht. Nach dem geltenden Rechtsrahmen können also schon heute automatische Kontrollen für EU-Bürger eingeführt werden, die im Besitz eines e-Passes sind.
Grenscontroles krachtens de bestaande regelgeving kunnen nu al automatisch worden voor EU-burgers met een e-paspoort.