Unbeschadet von Paragraph 3 kann der der Rücknahmep
flicht unterworfene Hersteller zwecks Einhaltung seiner R
ücknahmepflicht: 1° entweder ein individuelles Abfuhr-, Sammlungs- und Behandlungssystem, einschließlich der Wiederverwendung, durch
einen individuellen Verwaltungsplan organisieren; 2° oder
eine Umwelteinrichtung, der er angeschlossen ist, mit der Erfüllung s
einer Pflicht beauftragen, wobei diese berechtigt ist, entweder im Rahmen
eine ...[+++]r Lizenz oder im Rahmen einer gemäß dem Umweltgesetzbuch angenommenen Umweltvereinbarung ein Kollektivsystem einzuführen.