Die Erzeugnisse gelten als Ursprungserzeugnisse Israels, wenn sie a) "in
Israel vollständig hergestellt oder gewonnen wurden", beispielsweise in Israel geerntetes Gemüse,
oder b) in Israel hergestellt
oder gewonnen wurden unter Verwendung von Vormaterialien,
die dort zwar nicht vollständig hergestellt oder gewonnen wurden, jedoch im Sinne des Artikels 5 des Protokolls in Israel einer ausreichenden Be-
oder Verarbeitung unterzogen w
...[+++]urden.