Wenn man sich vor Augen hält, dass die Mittel, die der koordinierenden Generaldirektion (der
GD Umwelt) aus der Haushaltslinie B4-3060 zur Verfügung stehen, begrenzt sind (ca. 7 Mio. EUR pro Jahr) und dass daraus eine Vielzahl verschiedener Informations- und Kommunikationstätigkeiten (d.h. nicht nur die Beihilfen für
die NRO) finanziert werden müssen, würde ein mehrjähriger NRO-Förderplan (beispielsweise Zweijahresverträge) bedeuten, dass im ersten Jahr der Programmdurchführung die gesamte Mit
...[+++]telausstattung der Haushaltslinie B4-3060 ausschließlich für die Auszahlung der Beihilfen an die wichtigsten NRO vorgesehen werden müsste.