3. unterstreicht die Tatsache, dass zum einen die Obergrenze von Rubrik 5 in den letzten Jahren aufgrund der Einbeziehung neuer Tätigkeiten ständigem Druck ausgesetzt gewesen ist; stellt zum anderen fest, da
ss die Finanzierung einiger neuer Tätigkeiten einfach von Rubrik 5 auf andere Rubriken verlagert worden ist, da es unter der Obergrenze in Rubrik 5 keinen Spielraum gab; weist darauf hin, dass diese Entwicklung budgetäre und institutionelle Probleme schafft; begrüßt die vom Rat zum Abschluss des Haushalt
sverfahrens für das Haushaltsjahr 2002 ...[+++] bekundete Bereitschaft, diese Probleme zusammen mit dem Parlament bereits im Vorfeld der Erweiterung zu prüfen, den von den Generalsekretären der Organe vorgelegten Bericht über die Entwicklung von Rubrik 5 weiterzuverfolgen und im Frühjahr
2002 eine Debatte auf der geeigneten politischen Ebene einzuleiten; fordert den Rat auf, zusammen mit dem Parlament eingehend alle Möglichkeiten zu prüfen, die die interinstitutionelle Zusammenarbeit bieten kann, und im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2003 die erforderlichen Schlussfolgerungen zu ziehen, wobei den spezifischen Erfordernissen jedes Organs und ihrer institutionellen Unabhängigkeit Rechnung getragen werden sollte;