12. begrüßt, dass die Verwaltung des Parlaments mit den Vorbereitungen auf die Erweiterung entsprechend den Leitlinien begonnen hat, wie sie im Dreijahresplan skizziert werden, der im September 2001 vom zuständigen politischen Gremium ang
enommen und von der Haushaltsbehörde gebilligt wurde; erwartet, dass der Lenkungsausschuss den geschätzten Bedarf noch genauer angibt und rechtzeitig vor der Abstimmung über die Voranschläge für 2003 und danach in regelmäßigen Abständen aktualisierte Zahlen vorlegt; verweist darauf, dass der Beschluss über die Zuweisung der erweiterungsbedingten Ausgaben als Teil des jährlichen Haushaltsverfahrens ents
...[+++]prechend dem Grundsatz der Jährlichkeit gefasst werden wird; fordert sein Präsidium auf, eine klare Bestimmung der Kerntätigkeiten des Parlaments vorzulegen und bei der Einstufung der negativen Prioritäten des Parlaments vor der Annahme des Haushaltsvoranschlags für 2003 einen ehrgeizigen Ansatz zu verfolgen, wie dies bereits in seiner oben genannten Entschließung vom 25. Oktober 2001 zum Ausdruck gebracht wurde;