Das Unterscheidungskriterium, das dazu führt, zwischen den berechtigenden Kindern in bezug auf die Bestimmung des Ra
ngs, den sie in dem Haushalt innehaben, einen Unterschied vorzunehmen, je nachdem, ob der Berechtigte eines älteren Kindes, das zu demselben Haushalt gehört, für das Kind das Recht auf Familienzulagen aufgrund der belgischen Gesetzgebung oder aufgrund der Gesetzgebung eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union begründet, ist hinsichtlich des Ziels des Gesetzgebers, die der Zunahme des Um
fangs des Haushalts entsprechende Erhöhung der Lasten ...[+++] zu berücksichtigen, nicht relevant.