es müssen noch immer entscheidende Fortschritte erzielt werden, was die Klärung der Verantwortlichkeiten betrifft; das auf Veranlassung des EP erfolgte Handeln der Kommission Anfang Juli als Reaktion auf unwiderlegbare Beweise für schweres Missmanagement und Unregelmäßigkeiten stellt eher die Ausnahme denn die Regel dar; betont, dass jedes Mitglied der Kommission für sich genommen die politische Verantwortung für das Fehlverhalten von in seine Zuständigkeit fallenden Diensten trägt und dem Europäischen
Parlament für deren Handlungen Rechenschaft schuldet; wird diese Überlegungen in seinem Entlastungsbeschluss für das Jahr 2002 berücks
...[+++]ichtigen;