3. erinnert die EU und ihre Mitgliedstaaten daran, dass sie als Hohe Vertragsparteien der Genfer Konventionen rechtlich verpflichtet sind, unter allen Umständen für die Einhaltung dieser Konventionen zu sorgen, und erinnert die Mitgliedstaaten der EU daran, dass die Außenpolitik der EU auf der Förderung und Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen beruht; ist der Auffassung, dass es nicht nur als Verstoß ge
gen das Völkerrecht angesehen würde, wenn bei Kriegsverbrechen und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen die Schuldigen nicht zur R
echenschaft gezogen würden ...[+++], sondern dadurch auch das außenpolitische Handeln der EU massiv untergraben und kompromittiert würde;