(8) Personen, die ihr eigenes Vermögen verwalten, und Unternehmen, deren Wertpapierdienstleistungen und/oder Anlag
etätigkeiten nur im Handel für eigene Rechnung bestehen, es sei denn, sie sind Marketmaker oder sie treiben in organisierter und s
ystematischer Weise häufig für eigene Rechnung außerhalb eines geregelten Marktes oder eine MTF Handel, indem sie ein für Dritte zugängliches System anbieten, um mit ihnen Geschäfte durchzuführen, sollten nicht i
...[+++]n den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.