Inwieweit ist der Rat bereit, die Mitgliedstaaten aufzufordern, eine Liste der „zehn meistgesuchten St
raftäter in Europa“ aufzustellen und zu veröffentlichen, um dazu beizutragen, die Öffentlichkeit auf die zahlreichen Erfolge organisierter krimineller Banden aufmerksam zu machen, die die Binnengrenzen der Union unges
traft mit illegalem Handel und Schmuggel überschreiten, hingegen unsere Strafverfo
lgungsbehörden rein nationale Zuständigkeiten hab ...[+++]en und diese Grenzen nicht überschreiten können?