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03. erklärt sich beunruhigt darüber, dass der Rechnungshof die Auffassung vertritt, die Auf
sichts- und Kontrollsysteme für Außenhilfe und Entwicklung seien lediglich teilweise effektiv, wenn es darum gehe, die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen
sicherzustellen, und die Zahlungen seien mit wesentlichen Fehlern behaftet; erklärt
sich beunruhigt darüber, dass vom Rechnungshof festgestellte Fehler in Bezug auf mehrere abschließende Zahlungen von der Kommission nicht entdeckt wu
...[+++]rden und dass die Kommission nicht überwacht, in welchem Umfang die Partner die Beschaffungsstellen für humanitäre Hilfe (Humanitarian Procurement Centres) in Anspruch nehmen; begrüßt es, dass die Zahl der mit Fehlern behafteten Vorgänge (13 %) weniger als halb so hoch war wie in früheren Jahren, betont jedoch, dass Anstrengungen im Hinblick auf eine weitere Verringerung dieses Prozentsatzes unternommen werden müssen;