Die Regierung zielt ebenfalls darauf ab, dass dieser Vertrag mit Genauigkeit die Art und Weise vorsieht, wie die « SPGE
» ihre vorrangigen Aufgaben durchzuführen hat, und zwar den Schutz der Wasserentnahmestellen, sowie die öffentliche Abwasserreinigung und die vorrangige Entwässerung der Ortschaften von mehr als 2000 EGW (und zwar gemäss der europäischen Richtlinie 91/271/EG über die Behandlung von kommunalem Abwasser), zu denen andere, von der Regierung unter Berücksichtigung
der umweltbezogenen Prioritäten festgeleg ...[+++]te Ortschaften hinzugerechnet werden können.