41 stellt mit Sorge fest, dass die EU bislang nicht in der L
age gewesen ist, im größeren System der Vereinten
Nationen wirksam Einfluss auszuüben; betont, dass die EU den Menschenrechtsrat vorrangig behandeln und eine bessere Abstimmung unter den Mitgliedstaaten herbeiführen muss, und fordert den Rat auf, Leitlinien zu beschließen, welche die Abstimmung und Entscheidungsfindung in diesem Zusammenhang erleichtern, sowie sich um Koalitionen und Bündnisse mit wichtigen regionalen Partnern und allen gemäßigten Staaten zu bemühen,
um das Bl ...[+++]ockdenken innerhalb des Menschenrechtsrates zu überwinden;