49. vertritt die Ansicht, dass das Parlament das einzige öffentliche Organ
in Europa ist, das eine Vergütung zur Deckung von Büroverwaltungskosten auf private und persönliche Bankkonten überweist, ohne dass hierfür Belege aufbewahrt werden müssen oder eine P
rüfung der Ausgaben vorgeschrieben ist; vermutet, dass die Mitglieder jede andere Einrichtung, die bei der Kontrolle der Verwendung von öffentlichen Mitteln in ähnlicher Weise versagt, aufs Schärfste kritisieren würden; fordert den Generalsekretär auf, einfach gestaltete Maßnahme
...[+++]n vorzuschlagen, die bewirken, dass die allgemeine Kostenvergütung für den vorgesehenen Zweck verwendet wird und kein zusätzliches Privateinkommen für die Mitglieder darstellen kann;