Nach Darlegung der klagenden Partei werde
ebenfalls gegen den Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung verstossen, indem die freiwillig
en Verantwortlichen einer nichtrechtsfähigen Vereinigung, die keine Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag beschäftige, auf ihre Familienpolice zurückgreifen könnten, die den Schaden decke, der durch oder infolge ihrer Freiwilligenarbeit verursacht werde, während die freiwilligen Verwaltungsratsmitglieder einer VoG, die keine Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag beschäftige, nicht darauf zurüc
...[+++]kgreifen könnten.