H a. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament seit jeher für die Transparenz des Beschlussfassungsprozesses, den Zugang zu den Dokumenten und die Öffentlichkeit der Sitzungen eintritt,
da es sich hier um grundlegende Voraussetzungen handelt, um die Unterrichtung der Bürger und die Kommunikation mit ihnen zu ermöglichen; in der Erwägung, dass diese Zielvorgaben in den Verträgen, in der Verordnung 1049/2001 und in der Geschäftsordnung des EP vorgesehen sind; unter Hinweis darauf, dass das EP anlässlich der Wahl des Präsidenten des Europäischen Parlaments einen Link eingerichtet hat, der es den Bürgern ermöglichte, die audiovisuell
...[+++]e Direktübertragung der Wahl im Internet zu verfolgen,