Die Durchführung der Finanzhilf
e der Union auf der Grundlage dieser Verordnung erfolgt direkt, indirekt oder nach dem Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung im Rahmen von Programmen und Maßnahmen im Sinne der Arti
kel [2] und [3] der Verordnung (EU) Nr/.inklang mit spezifischen Vorschriften, die die Kommission nach Artikel 12
dieser Verordnung zur Schaffung einheitlicher Voraussetzungen für die Durchführung
dieser Verordnung – insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungss
...[+++]trukturen und -verfahren – erlässt.