Wir waren erfolgreich bei der Sicherstellung, dass der endgültige Text durch viele Verbesserungen inspiriert wurde, wofür im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gestimmt wurde, i
nsbesondere: höhere zulässige Zinssätze, die bei Zahlungsverzug zu zahlen sind; eine 30-Tage-Regel für
Geschäfte zwischen Unternehmen und eine Verlängerung auf 60 Tage, die unter bestimmten Umständen ausgedehnt werden kann; für öffentliche Einrichtungen ein Max
imum von 60 Tagen; größere ...[+++] Flexibilität für öffentliche Gesundheitsinstitutionen und für öffentliche medizinische und soziale Einrichtungen; und schließlich eine Vereinfachung des Ausgleichs für die Eintreibungskosten von Schulden (eine Pauschale von 40 EUR).