„Unionsbürger und Staatsbürger der Republik Aserbaidschan, die ihre Ausweispapiere verloren haben oder deren Papiere während ihres Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Republik
Aserbaidschan bzw. eines Mitgliedstaats gestohlen wurden, können mit gültigen Ausweispapieren, die von einer diplomatischen Mission oder einer konsularischen Vertretung eines Mitgliedstaats bzw. der Republik Aserbaidschan ausgestellt
wurden und sie zum Grenzübertritt berechtigen, ohne Visum oder sonstige Genehmigung das Hoheitsgebiet der Republik Aserbaidschan oder
...[+++] der Mitgliedstaaten verlassen.“