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Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um — soweit dies angebracht ist — nach Maßgabe de
s nationalen Rechts regelmäßige Beratungen der zuständigen nationalen Behörden zu organisieren, mit dem Ziel, die Informationen zu koordinieren und die einschlägigen Arbeit
en abzustimmen; zu diesen Beratungen können sie auch Vertreter des privaten Sektors (wie Inhaber von privaten Registern vermisster Fahrzeuge, Vertreter
...[+++] des Versicherungswesens und der Kfz-Branche) hinzuziehen.