21. fordert die Außenminister und Vorsitze der Europäischen Union auf, ihren politischen Einfluss zu nutzen, um auf
eine Ausräumung der Schwierigkeiten hinzuarbeiten, mit denen sich der neue UNHRC auseinandersetzen muss; bekräftigt die Notwendigkeit einer eindeutigen
politischen Agenda hinsichtlich des Verhaltens der Mitgliedstaaten innerhalb des UNHRC; betont, dass der UNHRC nicht länger als politisches Forum für Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen geographischen und ideologischen Blöcken weltweit genutzt werden darf; ford
...[+++]ert die Außenminister und Ratsvorsitze der Europäischen Uniondaher dringend auf, sich darum zu bemühen, innerhalb des UNHRC einen Konsens zugunsten eines umfassenderen Engagements seitens der Völkergemeinschaft aufzubauen, um zur Beseitigung gravierender Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen der Grundfreiheiten beizutragen;