2° ein Bericht über den Ausgangszustand,
wenn der Antrag auf eine Umweltgenehm
igung oder auf eine Globalgenehmigung eine neue Anlage eines in
Anlage XXIII
genannten Betriebs betrifft, der einschlägige gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freisetzt, mit Blick auf
eine mögliche Verschmutzung des Bodens u
...[+++]nd Grundwassers auf dem Betriebsgelände.