Diejenigen institutionellen Einheiten, die sowohl marktord
nend tätig als auch gleichzeitig mit der Subventionsweiterleitung betraut sind, müssen wie folgt
eingeteilt werden: können diese institutionellen Einheiten nicht in Unternehmensteile aufgegliedert werden, die marktordnend tätig sind, und in diejenigen, die Subventionen weiterleiten, dann gilt, daß die gesamte Einheit dem Sektor Staat zuzurechnen ist, sofern die Kosten der Marktregulierung weniger als 80 % der gesamten Kosten dieser Einh
...[+++]eit darstellen.