« Gegenüber der Verwaltung d
er direkten Steuern kann nicht die rechtliche Einstufung geltend gemacht werden, die die Parteien einer Handlung sowie getrennten
Handlungen, die die gleiche Verrichtung zustande bringen, verleihen, wenn die Verwaltung durch Vermutung oder durch andere, in Artikel 340 angeführte Beweismittel feststellt, dass diese Einstufung dazu dient, die Steuer zu umgehen, es sei denn, der Steuerpflichtige beweist, dass diese Einstufung rechtmässigen finanziellen oder wirtschaftl
...[+++]ichen Erfordernissen entspricht ».