Schließlich stellt der Gerichtshof fest, dass eine nationale Regelung, die die Tarifverträge, dur
ch die Arbeitnehmer nach Schweden entsendende Unternehmen bereits in dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind, gebunden s
ind, unabhängig von ihrem Inhalt nicht berücksichtigt, gegenüber diesen Unternehmen eine Diskriminierung schafft, sow
eit sie für sie die gleiche Behandlung wie für nationale Unternehmen vorsieht, die keinen Tarifve
...[+++]rtrag geschlossen haben.