Jede Gesetzesänder
ung würde unmöglich werden, wenn angenommen würde, dass eine neue Bestimmung gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung verstoßen würde aus dem bloßen Grund, dass durch sie die Anwendungsbedingungen der früheren
Rechtsvorschriften geändert werden, aus dem bloßen Grund, dass sie die Erwartun
gen derjenigen, die weiter von der früheren Situation ausgegangen sind, durchkreuzen würde, oder aus dem bloßen Grund, dass si
...[+++]e die Erwartungen einer Partei in einem Gerichtsverfahren zunichte machen würde.