Das Fischereiüberwachungszentr
um eines bestimmten Mitgliedstaats überwachen die Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge, unabhängi
g davon, in welchen Gewässern diese eingesetzt sind oder in welchem Hafen sie sich befinden, sowie Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft unter der Flagge anderer Mitgliedstaaten und Drittlandfischereifahrzeuge, für die ein Schiffsüberwachungssystem vorgeschrieben ist, die in den Gewässern unter der Hoheit oder der Gerichtsbarkeit des betreffenden Mitgliedstaats eingeset
...[+++]zt sind.