(j) von einem Unternehmen zu verlangen, eine Neuaushandlung von abschreibungsfähigen Ver
bindlichkeiten, von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals oder von Instrumenten des Ergänzungskapitals, die es ausgegeben hat,
anzustreben, um zu gewährleisten, dass alle Entscheidungen der Kommission, die betreffende Verbindlichkeit oder das betreffende Instrument abzuschreiben oder umzuwandeln, nach dem Recht des Staates durchgeführt werden, das für diese V
erbindlichkeit oder dieses ...[+++] Instrument maßgeblich ist.