Abweichend von Artikel 123 der Verordnung (EU) Nr. [.]/2012 [Allgemeine Verordnung] sind die Ausgaben, die in einer anderen W
ährung als dem Euro getätigt wurden, von den Empfängern in Euro umzurechnen, und zwar anhand des monatlichen Buchungskurses der Kommission, der entweder in dem Monat gilt , in dem die Ausgaben getätigt
wurden,
oder in dem Monat, in dem die Ausgaben der Verwaltungsbehörde oder dem Kontrolleur gemäß Artikel 20 zur Überprüfung vorgelegt
wurden, oder aber in dem Monat, in dem die Ausgaben dem fe
...[+++]derführenden Empfänger gemeldet wurden.