10. bedauert, dass mehr als ein halbes Jahr nach
dem Unglück in dem gesunkenen Schiff rund 35.000 t Schweröl zurückbleiben, das in einer Menge von ungefähr einer Tonne pro Tag austritt, ohne dass die zuständigen spanischen Behörden endgültig etwas gegen den Öleintrag unternehmen konnten; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Bergung des Öls, das sich noch im Wrack der Prestige befindet, die vorrangige Aufgabe sein muss; stellt fest, dass für die unmittelbar als austretende Mengen und die als Ölteppich an den Küsten geborgenen Schwerölrückstände eine Behandlung und Lagerung an einem geeigneten und geschützten Ort gewährleistet
...[+++] werden muss; fordert dafür eine Bestandsaufnahme der Lagerorte für Abfälle aus Ölverschmutzungen an den Küsten der Gemeinschaft, die Einholung von Informationen bei den zuständigen Behörden über die Behandlung der Rückstände und die eingesetzten Behandlungssysteme sowie die Aufstellung eines Fälligkeitsplans für die Beseitigung oder Behandlung dieser Abfälle, wobei eine Verbrennung als Behandlungsmethode nur dann zugelassen werden darf, wenn ihre Durchführung in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht erfolgt;