Der Zahler trägt keine finanziellen Folgen aus der Nutz
ung des verlorenen, gestohlenen oder missbräuchlich verwendeten Zahlungsinstruments, wenn die si
ch daraus ergebende nicht autorisierte Zahlung aufgrund einer Vorgehensweise
oder einer Sicherheitsverletzung möglich wurde, die bereits seit mehr als zwei Jahren bekannt und dokumentiert ist, und der Zahlungsdienstleister es versäumt hat, die Sicherheitssysteme so zu verbessern, dass weitere Angriffe dieser Art wirksam verhindert werden, es sei
...[+++] denn, der Zahler hat selbst in betrügerischer Absicht gehandelt.