Im Zivilrecht (Artikel 1477-1479 Zivilgesetzbuch) beschränken
sich die Folgen des gesetzlichen Zusammenwohnens auf einige Regeln aus dem primären ehelichen Güterst
and, die analog für anwendbar erklärt wurden und mit denen eine primäre Regelu
ng des gesetzlichen Zusammenwohnens eingeführt wurde, um ein Mindestmaß an Solidarität zwischen den Partnern zu fördern, und auf einige Regeln bezüglich der Güter der Partner, damit vermögensrec
...[+++]htliche und finanzielle Fragen auf pragmatische Weise geregelt werden.