die Haushaltsbeschlüsse zu den Einnahmen müssen die Bestimmun
gen des organischen Gesetzes, mit dem die Eigenmittelregelung festgelegt wird, beachten, d.h. den Höchstbetrag der genehmigten Erhebungen, die Art, die Bemessungsgrundlage, die Einzelheiten der Eintreibung und gegebenenfalls die Höchstsätze der Steuereinnahmen und der Beiträge zum Haushalt der
Union; allerdings sollte dieses organische Gesetz hinreichend flexibel gestaltet sein, um der Haushaltsbehörde bei der Festlegung der zur Deckung der Ausgaben eines jeden Haushaltsjah
...[+++]res erforderlichen Einnahmen ausreichende Handlungsfreiheit zu belassen,