Schliesslich würden die während
der Vorarbeiten zum Gesetz von 1994 berücksicht
igten Elemente jede Relevanz vermis
sen lassen, da nachgewiesen worden sei, dass die unzugänglichen Dokumente wohl nützlich seien für die Verteidigung der von dem beanstandeten Verbot betroffenen Personen, und da die mit der Regelung des Zugangs zum Dossier bezüglich der Untersuchungshaft vorgenommene Anal
ogie viel ...[+++]von ihrer Relevanz eingebüsst habe, wenn man das Schicksal, das der Hof kürzlich zugunsten der Rechte der Zivilpartei der Referenzregelung zugedacht habe, berücksichtige (Urteil Nr. 54/97).