9. ist de
r Ansicht, dass der geschlechtsbezogene Unterschied beim Entgelt eine Priorität mit Schlüsselbedeutung für die Anpassung als Reaktion auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Stockholm darstellt, und begrüßt den Vorschlag des Beratenden Ausschusses für Chancengleichheit, die Festlegung von Zielen mit Zeitplänen zur Verringerung des geschlechtsbezogenen Unterschieds beim Entgelt in die Beschäftigungsleitlinien für 2002 aufzunehmen; fordert die Kommission auf, im Rahmen der EU-Beschäftigungsstrategie und in Verbindung mit den Beschäftigungsleitlinien nach wie vor für spezifische Maßnahmen zu plädieren, die das Lohnge
...[+++]fälle bekämpfen, indem sie genaue quantitative und zeitliche Vorgaben aufstellt; fordert, dass die Kommission bei der Überprüfung der Beschäftigungsaktionspläne der Mitgliedstaaten Berichte über echte Fortschritte bezüglich des gleichen Arbeitsentgelts aufstellt;