(8a) Die Finanzierung von Programmen und Maßnahmen zur Förderung der Rechte der Frau und der
Gleichstellung der Geschlechter ist wesentlich, damit gewährleistet wird, dass der Haushalt der EU die im AEUV verankerten Verpflichtungen in Bezug auf die Gleichstellu
ng der Geschlechter widerspiegelt; daher sollte die Kommission bei der Auswahl von Programmen und Maßnahmen, die für eine Finanzierung in Frage kommen, die Vorschläge anhand vorher festgelegter Kriterien bewerten, d
...[+++]ie dem europäischen Mehrwert in Bezug auf Gleichstellung der Geschlechter und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen in besonderem Maße Rechnung tragen.