Als Ausschuss für die Rechte der Frau und die
Gleichstellung der Geschlechter heben wir in unserer Stellungnahme hervor, dass stets die Besonderheiten der einzelnen Geschlechter zu berücksi
chtigen sind. Diese umfassen die Beteiligung der Geschlechter, die Kenntnis und Nutzung der neuen Technologien und der besondere Schutz, den jedes Geschlecht getrennt benötigt, sowie der Schutz vor Gefahren, die für die beiden Geschlechter, Jungen und Mädchen, unterschiedlich sind und die getrennt betrachtet und analysiert werde
...[+++]n müssen.