Die Mitgliedstaaten sollten bestehende Infostellen, die auf der Grundlage anderer Gemeinschaftsin
strumente errichtet wurden, insbesondere gemäß Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistu
ngen im Binnenmarkt geschaffene „einheitliche Ansprechpartner“, mit der Funktion der Produktinfostellen betrauen
können, damit nicht unnötig viele Infostellen errichtet und Verwaltungsve
...[+++]rfahren vereinfacht werden.