Der Gerichtshof bekräftigt den Grundsatz, nach dem auch eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit von geri
nger Tragweite oder geringfügiger Bedeutung untersagt ist, und stellt fest, dass sich aus der Anwendung des französisch-niederländischen Abkommens in Verbindung mit den niederländischen Rechtsvorschriften ergibt, dass die gebietsansässigen Muttergesellschaften in Frankreich in den Genuss einer steuerlichen Regelung kommen, die sie vor einer mehrfachen Belastung bewahrt, und dass die gebietsfremden Muttergesellschaften im Gegensatz hierzu einer solchen Besteuerung ihrer von ihren französischen Tochtergesellschaften ausgeschütteten
...[+++]Dividenden unterworfen werden.