36. verweist darauf, dass die Mitgliedstaaten die Verpflichtung haben, eine Risikobewertung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Unternehmen nicht mit einer übermäßigen Belastung
konfrontiert sind, wenn sie ihre Verfahren elektronisch erledigen wollen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob es Unt
ernehmen ermöglicht werden kann, ihre eigenen nationalen Mittel zur elektronischen Identifizierung/Authentifizierung einzusetzen,
wenn ...[+++] sie die einheitlichen Ansprechpartner in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen;