Die Massnahme, die darin besteht, dass diese Abrechnung nur die Unternehmen betrifft, die Kopien von
Arzneimitteln oder Generika vermarkten, ist vernünftig zu rechtfertigen durch den Umstand, dass diesen Unternehmen eine
Senkung des Preises ihrer Referenzarzneimittel auferlegt werden kann, die zu einer höheren Einsparung führt als diejenige, die durch das Gesetz vorgeschrieben ist, und dies durch eine Preispolitik der Unternehmen, die Markenarzneimittel vermarkten, auf die die Unternehmen, die Kopien oder Generika vermarkten, keinen E
...[+++]influss haben.