Während diesem Umstand bereits in der obigen Analyse, dass auf das Beihilfeelement [.] GBP anstatt 850 Mio. GBP entfallen, Rechnung getragen wird, ist die Kommission der Auffassung, dass sich eine Maßnahme, die von einem Begünstigten verlangt, seine aufgelaufenen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen, generell wahrscheinlich weniger wettbewerbsverzerrend auswirkt als eine Maßnahme, die eine Entlastung bewirkt.
In de bovenstaande analyse is reeds aangegeven dat de mogelijke steun is vastgesteld op [.] GBP en niet op 850 miljoen GBP.