47. nimmt die Bemerkungen des Überwachungsausschusses zur „De-minimis“-Politik des OLAF zur Kenntnis; verweist darauf, dass die „De-minimis“-Politik nicht das einzige Kriterium für die Fallauswahl ist und dass damit sichergestellt werden soll, dass das OLAF seine Bemühungen und Ressourcen auf schwerwiegendere und komplexere Fälle konzentriert und dass die personellen Ressourcen so eingesetzt werden, dass die Wiedereinziehung unrechtmäßig ausgegebener Beträge aus dem EU-Haushalt maximiert werden kann; fordert den Generaldirektor auf, die Ansichten des Überwachungsausschusses bei der Überarbeitung der „De-minimis“-Politik des OLAF zu berücksichtigen; erwartet, über den diesbezügl
ichen Beschluss des ...[+++]Generaldirektors ordnungsgemäß informiert zu werden;