16. unterstreicht jedoch, dass es für eine Anwendung dieser Kriterien und die Festlegung von realistischen Schwellenwerten in der Praxis unerlässlich ist, dass den Mitgliedstaaten und Regionen die notwendigen biophysikalischen Daten in einer ausreichen
den naturräumlichen Genauigkeit vorliegen; unterstützt deshalb den von der Kommission eingeleiteten Praxistest der vorgeschlagenen Kriterien; fordert, dass die von den Mitgliedstaaten vorzulegenden detaillierten Karten gegebenenfalls dazu genutzt werden, die Grenzwerte für die Kriterien zur Abgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen sowie den vorgeschlagenen
...[+++] Schwellenwert von 66 % auf nationaler oder regionaler Ebene an die naturräumlichen Wirklichkeiten anzupassen;